Kosten
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen „Leistungszuschlag“. Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage beträgt für Pflegebedürftige der *Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von:
- bis 12 Monate 15%
- bei mehr als 12 Monaten 30%
- bei mehr als 24 Monaten 50%
- bei mehr als 36 Monaten 75%
Angefangene Monate werden als voll angerechnet.*
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.
Alle oben genannten Pflegesätze werden regelmäßig neu mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in NRW vereinbart. Daher können wir für die Aktualität der jeweils genannten Beträge keine Gewähr geben. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Träger des Perthes-Hauses ist die Evangelische Perthes-Stiftung e.V. (Wienburgstraße 62, 48147 Münster). Sie ist gemeinnützig und strebt somit keine Gewinnerzielung an.



